Einreise, Visum und Co.
Deutsche Staatsangehörige können mit (vorläufigem) Reisepass und (vorläufigem) Personalausweis nach Schweden einreisen. Kinder können bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auch mit Kinderausweis, Kinderreisepass oder Eintragung in den Reisepass eines Elternteils einreisen. Auch für Kinder ausgestellte Personalausweise werden für die Einreise anerkannt.
Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird ebenfalls anerkannt.
Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften.

