Einreise, Visum und Co

Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens 6 Monate Gültigkeit hat.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende statt dessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket, zzgl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts.)Der Personalausweis muss ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erfoderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten visumfrei in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "carte de visiteur non-resident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,- TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, ansonsten wird die Ausreise nicht gestattet.