1. Die Verordnung

Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von max 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge - ein halbvolles 200 ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel gestattet. Der entsprechende Plastikbeutel muss transparent sein und einen integrierten Verschluss (z.B. Reiss-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.