3. Ausnahmen
Bei der EU-Handgepäckregelung gibt es Ausnahmen: erlaubt sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende Babys oder Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit nachweisen (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität etc.)

