4. Einkäufe im Duty Free Shop

Duty Free Waren, die am Abflugtag nach der Bordkartenkontrolle in einem Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind.