Reisegepäck
Verbotene Gegenstände in Passagierflugzeugen
Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
Die Aufzählung verbotener Gegenstände ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt werden. Darüber hinaus sind länderspezifische Bestimmungen sowie die IATA-Gefahrengutvorschriften zu beachten, die auf Anfrage durch die Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden können.
Abschnitt 1: Verbotene Gegenstände in der Flugzeugkabine
1. Gewehre, Feuerwaffen und Waffen
- Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
- Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
- Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
- Signalpistolen
- Startpistolen
- Spielzeugpistolen aller Art
- Druckluftwaffen
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
- Armbrüste
- Katapulte
- Harpunen und Harpunenabschussgeräte
- Viehtötungsapparate
- Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
- Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.
2. Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
- Äxte und Beile
- Pfeile und Wurfpfeile
- Kanthaken
- Harpunen und Speere
- Eispickel
- Schlittschuhe
- alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
- Messer, einschließlich Rasiermesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen
- Fleischerbeile
- Macheten
- Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
- Säbel, Schwerter und Degen
- Skalpelle
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm
- Ski- und Wanderstöcke
- Wurfsterne
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
3. Stumpfe Instrumente
Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
- Baseball- und Softball-Schläger
- Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und –stöcke
- Cricketschläger
- Golfschläger
- Hockeyschläger
- Lacrosseschläger
- Kajak- und Kanupaddel
- Skateboards
- Billardstöcke
- Angelruten
- Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts.
4. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Flug-gästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Sprengstoffe und Explosivkörper
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
- Granaten aller Art
- Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen
- Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
- Überallzündhölzer
- Rauchkanister oder Rauchpatronen
- Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol
- Farbe in Sprühdosen
- Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke von mehr als 70 % Vol.
5. Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
- Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
- Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
- Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
- Gifte
- Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Spontan entzündliches oder brennbares Material
- Feuerlöscher
Abschnitt 2: Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
- Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe
- Gase: Propan, Butan
- Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
- Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln – Feuerzeuge
- Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
- Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut
- Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
- Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
- Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie hierzu auch die Bestimmungen der neuen EU-Handgepäckregelung seit 06.11.2006.
Was beinhaltet die neue EU-Handgepäckregelung?
Die neue EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort (also auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge).
1. Wie lautet die Verordnung?
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel gestattet. Der entsprechende Plastikbeutel muss transparent sein und einen integrierten Verschluss (z. B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.
2. Was zählt zu den "Flüssigkeiten"?
Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.
3. Gibt es Ausnahmen für Medikamente oder Babynahrung?
Ja: Erlaubt sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit nachweisen (z. B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität etc.).
4. Welche Regelungen gelten für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord des Flugzeugs?
Duty Free-Waren, die am Abflugtag nach der Bordkartenkontrolle in einem Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
5. Was ist bei Umsteigeverbindungen zu beachten?
Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung, bei welcher der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen, so können Flüssigkeiten, die die Bestimmungen von Punkt 4 erfüllen, mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden. Das gilt nicht für Flüge aus Drittländern, die nicht den EU-Regelungen unterliegen.
6. Ist aufgrund der neuen EU-Verordnung mit längeren Wartezeiten am Flughafen zu rechnen?
Da die neue EU-Verordnung eine aufwändige und genaue Kontrolle des Handgepäcks erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig vor der geplanten Abflugzeit am Abfertigungsschalter/Check-in einzufinden.
7. Gibt es weitere Sicherheitsbestimmungen, die am Flughafen zu beachten sind?
Die Passagiere sind dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z. B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.
XL Airways Germany hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet ihre Fluggäste, dies bei der Reisevorbereitung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Wie hoch ist die Freigepäckmenge?
Pro Person können 20 kg Gepäck ohne Aufpreis mitgenommen werden, Langzeiturlaubern steht sogar bei XL Airways Germany - wenn nicht von Seiten des Veranstalters anders vorgesehen - bei einem Aufenthalt von über 28 Tagen eine Freigepäckmenge von 30 kg zu. Auch Kinder oder Babys erhalten diese Freigepäckmenge. Achten Sie bitte darauf, dass das Gewicht eines Koffers das Maximalgewicht von 31 kg nicht überschreiten darf.
Zusätzlich können Sie sperriges Sportgepäck bis zu 30 kg zu einem kleinen Aufpreis mitnehmen. Eine Liste über gebührenpflichtiges Sondergepäck finden Sie im weiteren Verlauf unter der Rubrik „Sondergepäck“.
Aus Gründen der Sicherheit sowie der Bequemlichkeit ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine gestattet. Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 6 kg aufweisen und die Abmessungen dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten.
Sondergepäck – wie hoch sind die Gebühren?
Bei XL Airways Germany können Sie gerne auch Ihre Sportausrüstung mit in den Urlaub nehmen, wir berechnen Ihnen dafür eine Gebühr, die Sie aus unseren aktuellen Konditionen und Gebühren entnehmen können.
Wander-Equipment und Nordic-Walking-Stöcke können Sie bei uns kostenfrei mitnehmen, sie werden allerdings beim Einchecken auf Ihre Freigepäckmenge angerechnet.
Falls Sie Sport- und Sondergepäck anmelden möchten und sich über die aktuellen Konditionen und Gebühren erkundigen möchten, klicken Sie bitte hier.
Haustiere – was muss ich beachten?
Der Transport von Tieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live Animal Regulations. Grundsätzlich darf jeder Passagier bei XL Airways Germany auf eigenes Risiko ein Tier in der Kabine oder im Frachtraum transportieren, dabei ist es erforderlich, dass der Fluggast die entsprechenden Papiere des Tieres mitführt.
Bitte entnehmen Sie weitere Details unserer Rubrik "Transport von Haustieren" oder klicken Sie hier.
Zur Übersicht der aktuellen Preise und Konditionen für den Haustiertransport
Gepäckbeschädigung/-verlust – was muss ich tun?
Bitte wenden Sie sich im Falle einer Gepäckbeschädigung umgehend bei Ihrer Ankunft an den Gepäckermittlungsschalter (Lost & Found). Hier wird ihre Schadensmeldung aufgenommen. Sollte dies nicht möglich sein, richten Sie bitte umgehend eine schriftliche Reklamation des Schadens an:
XL Airways Germany GmbH
Hessenring 13
64564 Walldorf-Mörfelden
E-Mail: kundenbetreuung xlairways.de

