Zollbestimmungen

In Ägypten besteht, so wie in vielen anderen Ländern auch, ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände, sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin. 

Allgemeine Zollvorschriften können Sie über www.zoll.de abrufen. Auch können Sie hier eine vom Bundesministerium für Finanzen entworfene Broschüre "Reisezeit-Ihr Weg durch den Zoll" als pdf-Datei downloaden.
Für detaillierte Informationen Ihr Reiseland betreffend informieren Sie sich einfach und schnell unter www.auswaertiges-amt.de .