Zollbestimmungen

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleinere Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich, auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind. Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.

Allgemeine Zollvorschriften können Sie über www.zoll.de abrufen. Auch können Sie hier eine vom Bundesministerium für Finanzen entworfene Broschüre "Reisezeit-Ihr Weg durch den Zoll" als pdf-Datei downloaden.
Für detaillierte Informationen Ihr Reiseland betreffend informieren Sie sich einfach und schnell unter www.auswaertiges-amt.de .