Zollbestimmungen
Für Touristen gelten in der Türkei folgende Zollbestimmungen:
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, Devisenausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US-Dollar oder Gegenwert in türkischer Lira.
Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US-Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf von Schmuck in der Türkei sind Nachweise erforderlich.
Allgemeine Zollvorschriften können Sie über www.zoll.de abrufen. Auch können Sie hier eine vom Bundesministerium für Finanzen entworfene Broschüre "Reisezeit-Ihr Weg durch den Zoll" als pdf-Datei downloaden.
Für detaillierte Informationen Ihr Reiseland betreffend informieren Sie sich einfach und schnell unter www.auswaertiges-amt.de .

